AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HONEYBIRD Tanja Jürgens und Niels Jürgens GbR, Hoheluftchaussee 95, 20253 Hamburg, nachfolgend „HONEYBIRD“ oder „wir“ genannt.

AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen HONEYBIRD und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die HONEYBIRD nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn HONEYBIRD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(Stand: August 2026)

1. ALLGEMEINES

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von HONEYBIRD angebotenen und erbrachten Leistungen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart bzw. durch HONEYBIRD schriftlich bestätigt. Unter „schriftlich“ ist auch die Übermittlung per E-Mail oder Fax zu verstehen. Individuelle Vereinbarungen die entgegen der aufgeführten ABGs stehen müssen aus Nachweisgründen in Schriftform oder elektronischer Form erfasst werden.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Nach Abstimmung der gewünschten Leistungen erhält der Auftraggeber von HONEYBIRD ein individuelles Angebot. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, ist dieses freibleibend.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots bzw. die Bestätigung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber in Textform zustande.

Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB werden dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt.

3. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

3.1 Urheberrecht

Die von HONEYBIRD erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen, Layouts, Illustrationen, Monogramme, grafischen Elemente und sonstigen Gestaltungsleistungen können urheberrechtlich geschützt sein. Soweit HONEYBIRD Urheberin der jeweiligen Gestaltung ist, verbleiben die Urheberrechte bei HONEYBIRD.

Die Entwürfe und Gestaltungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von HONEYBIRD nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verändert, bearbeitet, vervielfältigt oder nachgeahmt werden. Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben hiervon unberührt.

3.2 Einräumung von Nutzungsrechten

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Vergütung die für den jeweils vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird ein einfaches, auf den vereinbarten Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach dem im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungs- und Verwendungszweck.

Eine Übertragung oder Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte sowie eine über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit sich eine entsprechende Berechtigung nicht bereits aus dem vereinbarten Vertragszweck ergibt.

3.3 Eigenwerbung durch HONEYBIRD

HONEYBIRD ist berechtigt, die im Rahmen eines Auftrags erstellten Gestaltungen und daraus hergestellten Produkte zu Zwecken der Eigenwerbung und Darstellung des eigenen Portfolios zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen, Musterkollektionen und eigenen Print- und Werbematerialien, soweit dem keine entgegenstehenden Rechte oder berechtigten Interessen des Auftraggebers oder Dritter entgegenstehen.

Soweit eine Veröffentlichung personenbezogener Daten, privater Fotografien oder sonstiger Inhalte eine gesonderte Einwilligung erfordert, bleibt diese hiervon unberührt.

3.4 Rechtliche Prüfung der Gestaltung

HONEYBIRD schuldet keine rechtliche Prüfung der für den Auftraggeber erstellten Gestaltungen, insbesondere hinsichtlich marken-, kennzeichen-, wettbewerbs- oder sonstiger Schutzrechte, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.

Soweit der Auftraggeber eine entsprechende rechtliche Absicherung oder Registrierung wünscht, liegt die Durchführung einer hierfür erforderlichen fachanwaltlichen oder sonstigen rechtlichen Prüfung in seiner Verantwortung.

3.5 Vom Auftraggeber bereitgestellte Texte und Inhalte

Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten Texte und sonstigen Inhalte sowie deren Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

Dies betrifft insbesondere Namen, Daten, Adressen, Zitate, Textpassagen und gegebenenfalls erforderliche Quellenangaben oder Nutzungsberechtigungen.

Die Verpflichtung des Auftraggebers zur abschließenden Prüfung der Druckdaten gemäß § 4.5 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

3.6 Vom Auftraggeber bereitgestellte Bilder und Dateien

Stellt der Auftraggeber HONEYBIRD Fotografien, Illustrationen, Logos, Schriften, Grafiken oder sonstige Dateien zur Verwendung im Rahmen des Auftrags zur Verfügung, versichert er, über die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte und Berechtigungen zu verfügen.

HONEYBIRD ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf bestehende Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.

3.7 Individuell erstellte Illustrationen und Gestaltungselemente

Individuell von HONEYBIRD für einen Auftrag erstellte Illustrationen, Zeichnungen, Monogramme, Wappen, grafische Elemente und sonstige Gestaltungen bleiben, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind und HONEYBIRD Urheberin ist, urheberrechtlich HONEYBIRD zugeordnet.

Die Vergütung für die Erstellung einer individuellen Illustration oder eines individuellen Gestaltungselements beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht den Erwerb eines uneingeschränkten oder ausschließlichen Nutzungsrechts.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Vergütung das einfache Nutzungsrecht, die jeweilige Gestaltung im Rahmen des konkret mit HONEYBIRD vereinbarten Papeterie- und Gestaltungskonzepts sowie der von HONEYBIRD im Rahmen dieses Auftrags gestalteten und produzierten Produkte zu nutzen.

Eine darüber hinausgehende eigenständige Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der Illustration oder einzelner Gestaltungselemente an Dritte ist nicht Bestandteil des vereinbarten Nutzungsrechts, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Dies gilt insbesondere für die eigenständige Produktion weiterer Drucksachen sowie die Verwendung durch andere Dienstleister oder für andere Produkte, Werbemittel, digitale Medien oder sonstige Anwendungen.

3.8 Herausgabe von Gestaltungs- und Produktionsdateien

Die Herausgabe von offenen oder bearbeitbaren Gestaltungsdateien, insbesondere InDesign-, Illustrator- oder vergleichbaren Arbeitsdateien, Vektordateien, Druckdaten, Reinzeichnungen, Produktionsdateien oder isolierten Illustrationsdateien, ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein Anspruch auf Herausgabe solcher Dateien entsteht nicht allein dadurch, dass die Gestaltung, Illustration oder die daraus hergestellten Produkte vollständig vergütet wurden.

Die Übergabe der fertig produzierten Papeterie beinhaltet insbesondere nicht automatisch die Übertragung oder Herausgabe der zu ihrer Herstellung verwendeten Gestaltungs- oder Produktionsdateien.

3.9 Erweiterte Nutzungsrechte

Wünscht der Auftraggeber eine über den ursprünglich vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Verwendung einer von HONEYBIRD erstellten Illustration oder Gestaltung, können hierfür gesonderte Nutzungsrechte eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung durch andere Dienstleister, die eigenständige Produktion weiterer Produkte oder Drucksachen sowie eine Nutzung in zusätzlichen analogen oder digitalen Medien. Umfang, Nutzungsarten und Vergütung der zusätzlichen Nutzungsrechte werden individuell vereinbart.

Auch die Einräumung erweiterter Nutzungsrechte beinhaltet nicht automatisch die Herausgabe offener oder bearbeitbarer Gestaltungsdateien. Art und Format einer gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Datei werden gesondert vereinbart.

4. GESTALTUNGSPROZESS, KORREKTUREN UND DRUCKFREIGABE

4.1 INDIVIDUELLE GESTALTUNG, COUTURE PAPETERIE, CUSTOM DESIGN

Bei einem individuell entwickelten Design gestaltet HONEYBIRD die Papeterie auf Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Wünsche und des im Angebot vereinbarten Gestaltungsumfangs.

Gestalterische Entscheidungen hinsichtlich Typografie, Komposition, Proportionen, Farben und der konkreten Umsetzung erfolgen im Rahmen des vereinbarten Gestaltungskonzepts durch HONEYBIRD.

Der Auftraggeber stellt HONEYBIRD alle für die Gestaltung erforderlichen Inhalte, insbesondere Texte, Namen, Daten, Adressen, Bilder und sonstige Angaben, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

4.2 WEDDING DESIGN COLLECTION

Bei der HONEYBIRD Wedding Design Collection wählt der Auftraggeber ein bestehendes Design aus dem aktuellen Portfolio von HONEYBIRD. Dieses wird im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten mit den individuellen Inhalten des Auftraggebers personalisiert.

Die Personalisierung umfasst insbesondere die Anpassung von Namen, Texten, Daten und weiteren persönlichen Angaben sowie – soweit für das jeweilige Design vorgesehen – die Auswahl bzw. Anpassung von Farben, Papieren, Formaten und weiteren Ausstattungsdetails.

Der grundlegende gestalterische Charakter des ausgewählten Designs bleibt dabei erhalten. Insbesondere sind die verwendete Typografie, die grundlegende Anordnung der Gestaltungselemente sowie vorhandene Illustrationen, Monogramme und sonstige charakteristische Designelemente Bestandteil des jeweiligen Collection-Designs.

Ein Anspruch auf den Austausch oder die grundlegende Veränderung von Schriften, Illustrationen, Monogrammen, grafischen Elementen oder des Layoutaufbaus besteht im Rahmen der Wedding Design Collection nicht.

Kleinere gestalterische Anpassungen können nach Absprache vorgenommen werden, sofern sie mit dem bestehenden Designkonzept vereinbar sind. Weitergehende Änderungswünsche, die eine wesentliche Überarbeitung oder Neugestaltung des ausgewählten Designs erfordern, sind nicht Bestandteil der regulären Personalisierung und können als zusätzliche Gestaltungsleistung berechnet werden. HONEYBIRD informiert den Auftraggeber vorab, sofern durch gewünschte Änderungen zusätzlicher Gestaltungsaufwand entsteht.

4.3 LAYOUT UND KORREKTUREN

Nach Erhalt der erforderlichen Inhalte erstellt HONEYBIRD die vereinbarten Layoutentwürfe und stellt diese dem Auftraggeber digital zur Prüfung zur Verfügung.

Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, sind zwei Korrekturstufen im vereinbarten Gestaltungshonorar enthalten. Eine Korrekturstufe umfasst die gebündelte Übermittlung der Änderungswünsche des Auftraggebers zu dem vorgelegten Layout.

Weitere Korrekturen sowie Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Gestaltungsumfang hinausgehen, werden nach Zeitaufwand zu dem im Angebot angegebenen Stundensatz berechnet. HONEYBIRD weist den Auftraggeber auf zusätzlich entstehende Kosten hin, bevor kostenpflichtige Zusatzarbeiten ausgeführt werden.

Grundlegende Änderungen des zuvor abgestimmten Gestaltungskonzepts, insbesondere die Entwicklung eines neuen Designs, können als zusätzliche Gestaltungsleistung berechnet werden.

4.4 Prüfung durch den Auftraggeber

Vor der Druckfreigabe ist der Auftraggeber verpflichtet, die ihm übermittelten Entwürfe sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Namen und Schreibweisen
  • Datums- und Zeitangaben
  • Adressen und Veranstaltungsorte
  • Telefonnummern und E-Mail-Adressen
  • Internetadressen und QR-Codes
  • Rechtschreibung und Zeichensetzung
  • Mengen und Ausführungen

Für Fehler in vom Auftraggeber bereitgestellten und von HONEYBIRD entsprechend übernommenen Inhalten haftet HONEYBIRD nicht, soweit HONEYBIRD den Fehler nicht zu vertreten hat.

4.5 Druckfreigabe

Die Produktion erfolgt erst nach ausdrücklicher Druckfreigabe durch den Auftraggeber in Textform, beispielsweise per E-Mail.

Vor Erteilung der Druckfreigabe sind die finalen Druckdaten vom Auftraggeber vollständig und sorgfältig zu prüfen. Im Rahmen des Gestaltungs- und Satzprozesses werden Texte gesetzt, umbrochen, verschoben und an das jeweilige Layout angepasst. Auch bei sorgfältiger Bearbeitung können hierbei Tippfehler, Auslassungen, fehlerhafte Umbrüche, Verschiebungen oder andere kleinere Satz- und Übertragungsfehler entstehen.

Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, vor der Druckfreigabe sämtliche Inhalte der finalen Druckdaten noch einmal vollständig zu kontrollieren und mit den ursprünglich übermittelten Angaben abzugleichen. Dies gilt ausdrücklich auch für Inhalte, die in vorherigen Layoutversionen bereits korrekt dargestellt waren.

Besonders sorgfältig zu überprüfen sind Namen und Schreibweisen, Texte, Datums- und Zeitangaben, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Adressen und Veranstaltungsorte, Internetadressen und QR-Codes sowie sämtliche Zahlen und sonstigen individuellen Detailangaben.

Mit Erteilung der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber, die finalen Druckdaten hinsichtlich Inhalt, Schreibweise, Vollständigkeit und Gestaltung geprüft und zur Produktion freigegeben zu haben.

Nach erteilter Druckfreigabe können Änderungen nur noch vorgenommen werden, soweit der jeweilige Produktionsstand dies zulässt. Hierdurch entstehende zusätzliche Gestaltungs-, Material-, Druck- oder Produktionskosten trägt der Auftraggeber, sofern HONEYBIRD die Änderung oder Neuproduktion nicht zu vertreten hat.

Von HONEYBIRD verursachte Fehler und gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

5 PRODUKTION UND LIEFERUNG

5.1 Auftrags-, Gestaltungs- und Produktionsbeginn

Mit der individuellen Gestaltung und Bearbeitung des Auftrags beginnt HONEYBIRD nach Zustandekommen des Vertrags, Eingang der vereinbarten Anzahlung und sobald die für die Gestaltung erforderlichen Informationen und Inhalte vollständig vorliegen.

Voraussetzung für den Beginn der Gestaltung ist außerdem, dass HONEYBIRD die für die Gestaltung erforderlichen Informationen und Inhalte, insbesondere Texte, Namen, Daten, Gestaltungswünsche und gegebenenfalls Bilder oder sonstige Unterlagen, vollständig vorliegen.

Die anschließende Produktion der Papeterie beginnt erst nach Abschluss des Gestaltungsprozesses und nach ausdrücklicher finaler Druckfreigabe durch den Auftraggeber sowie, soweit vereinbart, nach Eingang der erforderlichen Anzahlung.

Verzögerungen bei der Übermittlung der für Gestaltung oder Produktion erforderlichen Inhalte, bei Korrekturen, Entscheidungen oder der Druckfreigabe können zu einer entsprechenden Verschiebung des vorgesehenen Produktions- und Liefertermins führen.

5.2 Produktions- und Lieferzeiten

Die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder während des Gestaltungsprozesses genannten Produktions- und Lieferzeiten sind grundsätzlich voraussichtliche Zeitangaben, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

Die Produktionszeit richtet sich insbesondere nach dem gewählten Druck- und Veredelungsverfahren, den verwendeten Materialien sowie der Verfügbarkeit der beteiligten Druckereien, Buchbindereien und sonstigen Produktionspartner.

5.3 Verzögerungen durch den Auftraggeber

Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Texte, Daten, Gästelisten, Bilder, Korrekturen, Entscheidungen oder Druckfreigaben nicht rechtzeitig durch den Auftraggeber übermittelt werden, können zu einer entsprechenden Verschiebung des Produktions- und Liefertermins führen.

Ein ursprünglich vorgesehener Liefertermin kann in diesem Fall nicht garantiert werden. Erforderliche Expressproduktionen oder Expressversand können – soweit diese noch möglich sind – zusätzliche Kosten verursachen.

5.4 Externe Produktionspartner

HONEYBIRD ist berechtigt, für Druck, Veredelung, Weiterverarbeitung und sonstige Produktionsschritte geeignete externe Fachbetriebe und Produktionspartner einzusetzen.

Produktionsverzögerungen bei externen Produktionspartnern oder Lieferverzögerungen bei Materialien können Auswirkungen auf den vorgesehenen Liefertermin haben. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

5.5 Versand und Lieferung

Soweit eine Versendung vereinbart ist, erfolgt diese an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferadresse vor Versand auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

Der Versand erfolgt standardmäßig als versicherter Paketversand mit DHL. Abweichende Versandarten, insbesondere Expressversand, Kurierlieferungen oder der Versand mit einem anderen Versanddienstleister, bedürfen einer vorherigen Absprache.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Versand- und gegebenenfalls anfallende Express-, Kurier- oder Sonderversandkosten nicht im vereinbarten Gestaltungshonorar bzw. Auftragspreis enthalten und werden gesondert berechnet.

Zusätzliche Kosten, die aufgrund einer vom Auftraggeber fehlerhaft angegebenen Lieferadresse oder einer vom Auftraggeber zu vertretenden Nichtzustellbarkeit entstehen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

5.6 Teillieferungen

HONEYBIRD ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies vom Auftraggeber gewünscht, aufgrund unterschiedlicher Produktionszeiten, Verfügbarkeiten oder Fertigstellungstermine einzelner Bestandteile des Auftrags sinnvoll ist.

Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn einzelne Bestandteile der Papeterie bereits fertiggestellt sind, während sich andere Bestandteile aufgrund unterschiedlicher Druck- oder Veredelungsverfahren, der Weiterverarbeitung oder der Verfügbarkeit von Materialien noch in Produktion befinden.

Soweit durch eine von HONEYBIRD veranlasste Teillieferung zusätzliche Versandkosten gegenüber einer einheitlichen Lieferung entstehen, werden diese dem Auftraggeber nur nach vorheriger Absprache berechnet.

Vom Auftraggeber gewünschte zusätzliche Teil- oder Expresslieferungen können gesonderte Versand- und Bearbeitungskosten verursachen, die dem Auftraggeber vorab mitgeteilt werden.

5.7 Lieferungen außerhalb der Europäischen Union

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten und ein erhöhter organisatorischer Aufwand für Versand, Verpackung, Versanddokumentation und Zollabwicklung entstehen. Die hierfür anfallenden Versand-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten werden dem Auftraggeber vor Beauftragung bzw. vor Durchführung des Versands mitgeteilt und zusätzlich berechnet, soweit sie nicht bereits Bestandteil des individuellen Angebots sind.

Bei der Einfuhr in das jeweilige Bestimmungsland können darüber hinaus Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, Gebühren oder sonstige Abgaben erhoben werden. Diese werden nicht von HONEYBIRD erhoben und sind vom Auftraggeber nach Maßgabe der Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes zu tragen.

Der Auftraggeber ist für die Zahlung der im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrabgaben verantwortlich.

Zollabfertigungen und sonstige behördliche Einfuhrverfahren können zu Verzögerungen führen, auf deren Dauer HONEYBIRD keinen Einfluss hat. Angegebene Lieferzeiten können sich bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union entsprechend verlängern.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, HONEYBIRD alle für den internationalen Versand und die Zollabwicklung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

6. VERGÜTUNG / ZAHLUNGSMODALITÄTEN

6.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils individuell erstellten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von HONEYBIRD.

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können Preise, sofern entsprechend ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.

Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union können zusätzlich die gemäß § 5.7 vereinbarten Versand-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten anfallen.

6.2 Anzahlung

Nach Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des in der Auftragsbestätigung vereinbarten Auftragsvolumens fällig, sofern im individuellen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Grundlage für die Berechnung der Anzahlung ist der vom Auftraggeber bestätigte Leistungs- und Auftragsumfang zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.

6.3 Abschlussrechnung

Nach Auftragsbestätigung zusätzlich beauftragte Leistungen, Änderungen, Mehrmengen, zusätzliche Produkte, Materialien, Veredelungen, Korrekturstufen oder sonstige Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs werden zusätzlich berechnet und mit der Abschlussrechnung abgerechnet, sofern im Einzelfall keine gesonderte Abrechnung vereinbart wurde.

Die geleistete Anzahlung wird vollständig auf die Gesamtvergütung angerechnet.

Der verbleibende Rechnungsbetrag einschließlich sämtlicher nachträglich vereinbarter Zusatzleistungen und Kosten wird mit der Abschlussrechnung fällig.

Die vollständige Zahlung des Rechnungsbetrags ist Voraussetzung für den Versand bzw. die Übergabe der fertigen Produkte. HONEYBIRD ist berechtigt, die Abschlussrechnung bereits vor der endgültigen Fertigstellung zu stellen, sofern die Fertigstellung des Auftrags unmittelbar bevorsteht.

Der Versand bzw. die Übergabe der fertigen Produkte erfolgt nach vollständigem Eingang des fälligen Rechnungsbetrags, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

7. STORNIERUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

7.1 Stornierung eines bereits erteilten Auftrags

Nach Zustandekommen des Vertrags ist eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber nur nach Absprache mit HONEYBIRD möglich, soweit dem Auftraggeber nicht ohnehin ein gesetzliches Widerrufs-, Rücktritts- oder sonstiges Beendigungsrecht zusteht.

Im Falle einer vom Auftraggeber gewünschten Stornierung werden die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen sowie die bereits entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten abgerechnet.

Hierzu zählen insbesondere bereits erbrachte Gestaltungs- und Korrekturleistungen sowie Kosten für individuell bestellte Materialien, Druckplatten, Stanzformen, Veredelungen, Druck- und Produktionsleistungen und sonstige für den Auftrag bereits beauftragte Fremdleistungen.

7.2 Bereits erbrachte Gestaltungsleistungen

Hat HONEYBIRD zum Zeitpunkt der vom Auftraggeber gewünschten Stornierung bereits mit der individuellen Gestaltung oder Personalisierung eines Wedding Designs begonnen, werden die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Gestaltungs-, Layout- und Korrekturleistungen sowie die im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits entstandenen Kosten abgerechnet.

Für die bereits begonnene Gestaltungsleistung werden grundsätzlich 50 % des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Auftragsvolumens berechnet, sofern die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten nicht bereits einen höheren Betrag ergeben.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass HONEYBIRD durch die Stornierung ein wesentlich geringerer Vergütungsanspruch bzw. geringere Kosten entstanden sind. Ebenso bleibt HONEYBIRD der Nachweis vorbehalten, dass die bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits erbrachten Leistungen und nicht mehr vermeidbaren Kosten einen höheren Betrag ausmachen.

Die bei Auftragsbestätigung geleistete Anzahlung wird auf die aufgrund der Stornierung geschuldete Vergütung und die entstandenen Kosten angerechnet. Ein danach verbleibendes Guthaben wird dem Auftraggeber erstattet. Ein darüber hinausgehender offener Betrag wird mit einer Abschlussrechnung abgerechnet.

Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und sonstige Beendigungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

7.3 Bereits begonnene oder beauftragte Produktion

Wurde die Produktion bereits freigegeben oder wurden aufgrund des Auftrags bereits individuelle Materialien, Druckplatten, Stanzformen oder sonstige Produktionsleistungen bestellt oder beauftragt, sind die hierdurch entstandenen und nicht mehr stornierbaren Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

Soweit eine bereits beauftragte Fremdleistung noch kostenfrei oder gegen geringere Kosten storniert werden kann, werden nur die tatsächlich entstandenen bzw. nicht mehr vermeidbaren Kosten berechnet.

7.4 Gesetzliche Rechte

Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere aufgrund von Mängeln oder einer von HONEYBIRD zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

8. Widerrufsrecht

8.1 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht.

8.2 Individuell angefertigte und personalisierte Papeterie

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Die von HONEYBIRD individuell für den Auftraggeber gestaltete und angefertigte Papeterie wird auf Grundlage der persönlichen Auswahl und Vorgaben des Auftraggebers hergestellt und ist auf den jeweiligen Anlass bzw. das jeweilige Brautpaar zugeschnitten.

Dies betrifft insbesondere personalisierte Save-the-Date-Karten, Einladungskarten, Antwortkarten, Menükarten, Namenskarten, Sitzpläne, Dankeskarten und sonstige individuell angefertigte Papeterie sowie individuell für den Auftraggeber hergestellte oder personalisierte Bestandteile eines Papeterie-Sets.

Bei diesen individuell angefertigten und personalisierten Produkten besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Dies gilt auch für Produkte aus der HONEYBIRD Wedding Design Collection, sofern diese aufgrund der Auswahl und Vorgaben des Auftraggebers individuell personalisiert oder für diesen angefertigt werden und dadurch die Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind.

8.3 Nicht individualisierte Waren und sonstige Leistungen

Soweit Gegenstand eines Vertrags ausnahmsweise Waren oder Leistungen sind, für die keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht, bleiben die gesetzlichen Widerrufsrechte des Verbrauchers unberührt.

Besteht für einen solchen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesondert belehrt.

8.4 Gesetzliche Mängelrechte

Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigten oder personalisierten Produkten berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei mangelhaften oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen.

9. MÄNGELRECHTE UND PRODUKTIONSTYPISCHE ABWEICHUNGEN

9.1 Gesetzliche Mängelrechte

Für die von HONEYBIRD gelieferten Produkte gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Die nachfolgenden Bestimmungen dienen insbesondere der Beschreibung der produktionstypischen und materialbedingten Eigenschaften der angebotenen Druck- und Veredelungsverfahren und stellen keine Einschränkung der gesetzlichen Mängelrechte des Auftraggebers dar.

9.2 Handwerkliche und produktionstypische Abweichungen

Die von HONEYBIRD angebotene Papeterie wird teilweise unter Verwendung handwerklicher oder besonderer Druck-, Veredelungs- und Weiterverarbeitungsverfahren hergestellt.

Insbesondere bei Letterpress, Heißfolienprägung, Blindprägung, Farbschnitt, Stanzungen, Cut-Outs, Kaschierungen sowie bei handwerklicher Konfektionierung können geringfügige, technisch oder handwerklich bedingte Abweichungen zwischen einzelnen Exemplaren auftreten.

Solche geringfügigen und für das jeweilige Herstellungsverfahren üblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und die gewöhnliche Verwendbarkeit der Produkte hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

9.3 Papier und Naturmaterialien

Papier ist ein Natur- bzw. Werkstoff, dessen Oberfläche, Struktur, Färbung, Stärke und Saugfähigkeit produktionsbedingt geringfügigen Schwankungen unterliegen können. Insbesondere bei Natur-, Baumwoll-, Bütten- und Feinstpapieren können Unterschiede in Struktur, Oberfläche, Faserung und Farbwirkung auftreten. Diese materialtypischen Eigenschaften können auch Einfluss auf das Druck- und Prägeergebnis haben. Geringfügige materialtypische Abweichungen innerhalb einer Produktion oder gegenüber zuvor gezeigten Papier- oder Produktionsmustern stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb der für das jeweilige Material üblichen Beschaffenheit liegen.

9.4 Farben und Druckergebnis

Die Darstellung von Farben auf Bildschirmen, digitalen Layouts oder nicht auf dem Originalmaterial hergestellten Ausdrucken kann vom späteren Druckergebnis abweichen.

Darüber hinaus können sich Farben abhängig von Papierfarbe, Papierstruktur, Saugfähigkeit, Druckverfahren, Farbauftrag und Veredelung unterschiedlich darstellen.

Bei Sonderfarben und handwerklichen Druckverfahren können geringfügige Farbschwankungen innerhalb einer Auflage auftreten.

Eine vollständig identische Farbwiedergabe zwischen Bildschirmdarstellung, digitalem Proof, früheren Produktionen, unterschiedlichen Papierarten oder unterschiedlichen Druck- und Veredelungsverfahren kann daher nicht gewährleistet werden.

9.5 Letterpress, Blindprägung und Heißfolienprägung

Beim Letterpress und bei Blindprägungen entstehen durch den Prägedruck charakteristische Vertiefungen im Papier. Abhängig von Papier, Motiv, Druckfläche und Prägestärke können auf der Rückseite leichte Abzeichnungen oder Wölbungen sichtbar sein.

Bei Letterpress können aufgrund des handwerklichen Farbauftrags sowie der Eigenschaften des verwendeten Papiers geringfügige Unterschiede in Farbdeckung, Prägung und Druckbild zwischen einzelnen Exemplaren auftreten.

Bei Heißfolienprägungen können insbesondere bei sehr feinen Motiven, großen Flächen oder strukturierten Papieren geringfügige Unterschiede im Folienauftrag auftreten.

Diese für das jeweilige Verfahren typischen geringfügigen Erscheinungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich innerhalb des handwerklich und technisch üblichen Rahmens bewegen.

9.6 Verarbeitung und Konfektionierung

Bei handwerklich ausgeführten Arbeiten wie Schneiden, Falzen, Rillen, Binden, Kleben, Kaschieren, Anbringen von Bändern oder Schleifen sowie beim Zusammenstellen und Konfektionieren der Papeterie können geringfügige Abweichungen zwischen einzelnen Exemplaren entstehen.

Auch geringfügige Maßabweichungen, die technisch oder handwerklich bedingt und für das jeweilige Herstellungsverfahren üblich sind, stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Funktion und der Gesamteindruck der Produkte hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

9.7 Vom Auftraggeber freigegebene Inhalte

Für die Prüfung von Texten, Namen, Daten, Adressen, Telefonnummern und sonstigen individuellen Angaben vor Produktionsbeginn gelten ergänzend die Bestimmungen zur Druckfreigabe gemäß § 4.5 dieser AGB.

Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

10 Eigentumsvorbehalt

Die von HONEYBIRD gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von HONEYBIRD.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln.

11 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

11.1 Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehungen zwischen HONEYBIRD und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

11.2 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

11.3 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Alle Werke und Dienstleistungen (Entwürfe, Dateien etc.) inkl. der Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Auftragswertes Eigentum von HONEYBIRD.